Allgemeine Vertragsbedingungen der Dieter-Kaltenbach-Stiftung


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1. Trägerschaft 

Träger des Betreuungsrahmens ist die Stadt Rheinfelden (Baden). Ansprechpartner ist das Schulsekretariat sowie die Dieter-Kaltenbach-Stiftung. Im Sinne der vom Kultusministerium aufgetragenen Kooperation zwischen Schule und Träger des Betreuungsrahmens ist es notwendig, dass die Schulleitung (Schulleiter / Schulleiterin / Stellvertreter / Stellvertreterin) den Träger unterstützt. 

Die Schulleitungen übernehmen die unmittelbare Beratungs- und Aufsichtsfunktion. 

2. Zeitlicher Umfang 

Die Betreuung findet in den Unterrichtswochen (siehe Ferienplan der Rheinfelder Schulen) von Montag bis Freitag statt (für erste Klassen beginnt die Betreuung erst nach dem Tag der Einschulung). 

Örtliche Gegebenheiten können zu Modifikationen der Zeitstruktur führen. Dies ist mit der Schulleitung, gegebenenfalls mit den Eltern abzustimmen. An Tagen schulinterner Lehrfortbildung (pro Schule ein Tag im Schuljahr, nach schulischen Erfordernissen auch mehr) bleibt die Schule und damit die Betreuungsangebote ggf. geschlossen. 

3. Aufgaben des Schulleiters/in 

Der Schulleiter/in ist nach dem Schulgesetz (z. B. §41 - Aufgaben des Schulleiters, § 51 - Benutzung von Schulräumen) mit Fragen des Betreuungsrahmens befasst. Dazu gehört u. a.: 

die Abstimmung der Betreuungszeiten auf die Unterrichtszeit 

die Bereitstellung des Raumes 

Hinweis auf das Betreuungsangebot bei der Anmeldung der Schulanfänger und bei anderen geeigneten Gelegenheiten 

Ausgabe der Anmeldeformulare für Interessierte sowie Abklärung der Aufnahmekapazität und Erledigung anderer verwaltungstechnischer Aufgaben vor Ort 

enge Kooperation zwischen Schule und Betreuung (z. B. Weitergabe von relevanten Informationen) 

unmittelbare Aufsicht über die Betreuungskräfte

4. Versicherungsschutz/Haftung 

Die Haftung der Dieter-Kaltenbach-Stiftung, gleich auswelchem Rechtsgrund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Unfälle während der Veranstaltung, auf dem Weg zur und von der Veranstaltungsstätte sowie für Diebstahl und den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen übernimmt die Dieter-Kaltenbach-Stiftung bei Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche keine Haftung.

5. Aufnahmekriterien 

Die Anmeldung für das Betreuungsangebot muss jährlich erfolgen und gilt für ein Schuljahr. Grundschüler*innen können an dem Betreuungsangebot teilnehmen, solange Aufnahmekapazität vorhanden ist. 

Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. 

6. Benutzungsgebühren 

Für die Inanspruchnahme der Betreuung wird eine Benutzungsgebühr (Elternbeitrag) erhoben. Die Gebühr wird für 11 Monate verbindlich ein ganzes Schuljahr – (bzw. ab dem Zeitpunkt der Anmeldung bis zum Schuljahresende) erhoben. Für den Monat August fallen keine Kosten an.

Die Gebühr ist auch während der Schulferien, an schulfreien Tagen, während Krankheitstagen und sonstigen Freizeiten des Kindes zu entrichten. 

Eine Änderung der Benutzungsgebühr bleibt vorbehalten. 

Die volle Benutzungsgebühr ist auch für angefangene Monate zu entrichten, in dem das Kind in die Betreuung aufgenommen wird. 

7. Beitragsrückstand 

Wird der zu entrichtende Beitrag für zwei aufeinander folgende Monate nicht bezahlt, wird der Schüler/die Schülerin vom weiteren Besuch der Betreuung ausgeschlossen. 

Endet der Besuch einer Betreuung ausnahmsweise im Laufe des Schuljahres, so endet die Gebührenschuld mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Einrichtung letztmals besucht wurde.

8. Kündigung 

Eine Kündigung im laufenden Jahr ist nur aus wichtigem Grund (Umzug, Elternteil ist nicht mehr erwerbstätig usw.) jeweils zum 15. für den Folgemonat möglich. Die Kündigung erfolgt schriftlich.

Eine Kündigung erfolgt automatisch zum 31.7. zum Ende des Schuljahres.