Check-In / Check-Out
Erstellt am : 07.08.2024 | Bearbeitet am: 07.08.2024Bitte beachten Sie, dass Ihr Kind sich täglich zur flexiblen Betreuung ein- und aus- „checken“ muss: Die Aufsichtspflicht der Schulkindbetreuung beginnt mit dem Erscheinen eines Kindes bei den Anmeldestationen in den Betreuungsräumen und der Erfassung der Anwesenheit. Eine gute Absprache zwischen Ihnen und Ihrem Kind ist wichtig, um Missverständnissen zu Betreuungszeiten vorzubeugen.
Das
Ende der Aufsichtspflicht wird durch den Vertrag der Eltern mit der
Dieter-Kaltenbach-Stiftung und den darin enthaltenen Betreuungszeiten bestimmt.
Der Schulweg obliegt der Aufsichtspflicht der Eltern. Falls Ihr Kind den Schulweg im Anschluss an die Betreuung nicht alleine
bewältigen darf, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit.